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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung, hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.

Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:

Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Unauffällige Lebensretter - Rauchwarnmelder-Pflicht in Deutschland

Abbildung eines Rauchwarnmelder
Sie sind meistens weiß, klein und unscheinbar. Und dennoch können sie Leben retten:

Gemeint sind Rauchwarnmelder.

Etwa  200.000 Brände im Jahr gibt es in Deutschland und die Ursache ist in den meisten Fällen nicht nur Fahrlässigkeit. Technische Defekte lösen sehr häufig Brände aus! Die meisten Brandtoten sind zwischen 23.00 Uhr und 07.00 Uhr zu verzeichnen. Der Brandgeruch wird meistens gar nicht wahrgenommen, da der Geruchsinn des Menschen während des Schlafes nicht funktioniert. Die Folge ist eine Rauchvergiftung, die schwerwiegende Gesundheitsschäden nach sich ziehen kann und im schlimmsten Fall den Tod bedeutet.
Fast alle Brandtoten fallen nicht den Flammen zum Opfer, sondern 95% der Brandtoten sterben an den Folgen einer Rauchvergiftung.

Hier können Rauchwarnmelder durch das Aussenden eines grellen und lauten Alarmtones Menschenleben retten.

Eine bundesweit einheitliche gesetzliche Verpflichtung zum Einbau von Rauchwarnmelder gibt es in Deutschland noch nicht. Allerdings haben fast alle Bundesländer mittlerweile eine Ausstattungspflicht (für Rauchwarnmelder), die in der Landesbauordnung (LBO) des jeweiligen Bundeslandes in Deutschland festgelegt ist.

In Nordrhein-Westfalen gilt die Ausstattungspflicht für Neubauten seit dem 1. April 2013.
Bei Bestandsgebäuden gibt es eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2016.

Nordrhein-Westfalen ist damit das zwölfte der sechzehn Bundesländer (die anderen elf Bundesländer sind: Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen), in dem nun eine Rauchwarnmelder-Pflicht besteht.

Einheitlich für alle bisher angepassten Bauordnungen der Bundesländer ist, dass
  • Kinderzimmer
  • Schlafräume
  • und Flure (die als Rettungswege für Aufenthaltsräume gelten)
jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder ausgestattet sein müssen.

In Deutschland dürfen außerdem nur noch Rauchwarnmelder verkauft werden, die der
DIN EN 14604 entsprechen.

Die Mindestanforderungen, die ein Rauchwarnmelder erfüllen muss sind:

  • Der Alarmton muss mindestens 85 dB/3m laut sein
  • Mindestens 30 Tage vor Ende der Batterielebensdauer, muss ein wiederkehrendes Warnsignal einen nötigen Batteriewechsel anzeigen.
  • Per Testknopf muss jederzeit eine Funktionsüberprüfung möglich sein.
  • Das Eindringen des Rauches in den Rauchwarnmelder sollte von allen Seiten möglich sein.
  • Um das Eindringen von Staub und Insekten zu vermeiden, sollten die Einlassöffnungen nicht größer als 1,3 mm sein.