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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung, hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.

Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:

Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Gas-Hausschau

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Gashausschau nach der TRGI

Um Schäden frühzeitig erkennen zu können und um Ihrer Versicherungspflicht nachzukommen, lassen Sie ihre Gasinstallation regelmäßig überprüfen.

Mit Erscheinen der Technischen Regeln für Gasinstallationen 2008 wurden einige Bereiche dieses Regelwerks modifiziert. Zur Erhöhung der Sicherheit in der Gasversorgung wird nun auch der Hauseigentümer in die Pflicht genommen.

Am Erdgasnetzanschluss liegt die Schnittstelle zur Gasübergabe für den Hausgebrauch. Dies ist zugleich die Schnittstelle für die Zuständigkeit. Denn ab der Hauptabsperreinrichtung des Netzanschlusses liegt die Verantwortung für die Gas-Installation in den Händen von Eigentümern und Mietern. Vor der ersten Inbetriebnahme müssen Gasleitungen im Haus auf Dichtheit geprüft werden, sonst wird der Anschluss vom Gasversorgungsunternehmen nicht freigegeben.

Die Gebrauchsfähigkeit und Dichtheit der Gasleitung ist anschließend alle 12 Jahre durch ein Fachunternehmen, welches diese Arbeit ausführen darf, nachzuweisen. Mit der richtigen Behandlung und der jährlichen Gas-Hausschau, sorgen Sie dafür, dass Ihre Gasanlage intakt bleibt und Risiken erst gar nicht entstehen. Damit Sie den Jahres-Check nicht selbst durchführen müssen, bieten wir Ihnen im Rahmen unserer Überprüfungstätigkeiten diesen Service zusätzlich an. Selbstverständlich führen wir die Gas-Hausschau auch dann durch, wenn keine Kehr- und Überprüfungstätigkeiten in Ihrem Gebäude auszuführen sind.

Unser Angebot zur Gashausschau:
Wir kontrollieren für Sie alle frei verlegten Erdgasleitungen auf einen einwandfreien Zustand, Absperreinrichtungen am Hausanschluss und am Zähler auf freie Zugänglichkeit. Bei nachträglich verkleideten frei verlegten Innenleitungen prüfen wir die notwendigen Lüftungseinrichtungen. Nicht zulässige Belastungen durch gewichtige Gebrauchsgegenstände und nicht korrekte Befestigungen der Gasleitungen werden durch uns erkannt und Ihnen mitgeteilt.

Ihre Vorteile durch unsere Kontrolle:
• Höhere Sicherheit für Sie und Ihre Mieter
• Früherkennung von Schäden
• Vermeidung hoher Reparaturen und Folgekosten
• Technische Expertise ( Prüfprotokoll )
• Sofortmeldung erkannter Mängel im Rahmen der Gas-Hausschau

Lassen Sie sich unverbindlich beraten:
Schreiben Sie uns eine E-Mail oder Rufen Sie uns an (siehe Impressum).